Motorradführerschein (Klasse A)
Einstiegsalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 zu A
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkterwerb
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
- Nein
Was darf man mit der Klasse A unbegrenzt fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
- Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren o. einer bbH. von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages:
- Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
- Passbild (biometrisch)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Ausbildung Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Ausbildung Praxis:
- Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der gesetzlichen Fahrschülerausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den Fähigkeiten und Lernfortschritten
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):
- 5 Fahrstunden Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Prüfung Theorie:
- bei Ersterteilung:
- Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
- bei Erweiterung:
- Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Prüfung Praxis:
- 60 Minuten
Welche Klassen schließt A mit ein?
- Klasse A1, A2 und AM