Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A2
Mindestalter:
- 18 Jahre
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
- nein
Was darf man mit der Klasse A2 fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW /kg nicht übersteigt.
Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages:
- Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
- Passbild (biometrisch)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Ausbildung Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Ausbildung Praxis:
- Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der gesetzlichen
Fahrschülerausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den Fähigkeiten und Lernfortschritten
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):
- 5 Fahrstunden Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Prüfung Theorie:
- bei Ersterteilung:
- Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
- bei Erweiterung:
- Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Prüfung Praxis:
- 60 Minuten
Welche Klassen schließt A2 ein?
- Klasse A1 und AM