Informationen zum Füherschein der Klasse B
Mindestalter:
- 18 Jahre
- bei Beantragung von BF17 reicht das 17. Lebensjahr
- weitere Informationen zum begleitenden Fahren unter www.bf17.de
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
- nein
Was darf man mit der Klasse B fahren?
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz auch mit Anhänger
Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg , dann darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-Kombination nicht mehr als 3500 kg betragen.
Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages:
- Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
- Passbild (biometrisch)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Ausbildung Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz 6 Doppelstunden)
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Teilnahme über die Mindestanzahl hinaus, ist kostenlos und jederzeit möglich
Ausbildung Praxis:
- Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der gesetzlichen Fahrschülerausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist von den Fähigkeiten und Lernfortschritten abhängig
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben):
- 5 Fahrstunden Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Prüfung Theorie:
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Prüfung Praxis:
- 45 Minuten
Welche Klassen schließt B mit ein?
- Klasse L, AM